Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie grundsätzlich das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Rene Link
Am Schütthook 16c
48167 Münster
E-Mail: info@einfachmehrzeit.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde vor Buchungsabschluss ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 i. V. m. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Bei der Buchung der KI-Potenzial-Analyse stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir mit der Leistungserbringung unmittelbar nach Zahlungsabschluss beginnen. Mit vollständiger Erbringung der Leistung (Zustellung des PDF-Reports) erlischt Ihr Widerrufsrecht.

Hinweis zu laufenden Leistungen

Da die Leistungserbringung mehrere Schritte umfasst (Telefonat → Analyse → Report-Zustellung in 2–3 Werktagen), besteht Ihr Widerrufsrecht so lange, bis der Report per E-Mail zugestellt wurde und die Dienstleistung damit vollständig erbracht ist. Danach ist ein Widerruf ausgeschlossen.

Sollten Sie vor Zustellung des Reports widerrufen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@einfachmehrzeit.com. Wir prüfen jeden Fall individuell.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen (soweit das Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist), haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Haben Sie bereits zugestimmt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und hat der Anbieter die Leistung bereits teilweise erbracht (z. B. das Telefonat wurde geführt), so haben Sie dem Anbieter einen angemessenen Betrag für den bereits erbrachten Teil der Leistung zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).

Stand: Mai 2026